Umwandlung zum Sonderlandeplatz

In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, Luftfahrtsachverständigen und Anliegern hat die Segelfluggemeinschaft bei dem Regierungspräsidium Stuttgart, Referat Luftverkehr und Luftsicherheit des Landes Baden-Württemberg, die Umwidmung des genehmigten Segelfluggeländes Bohlhof in einen Landeplatz für besondere Zwecke („Sonderlandeplatz“) nach § 6 Luftverkehrsgesetz im Änderungsgenehmigungsverfahren beantragt.

Damit erreichen wir:

  • Die Erhöhung der Sicherheit im dem den Bohlhof umgebenden Luftraum über Wutöschingen und dem Klettgau. Anders als für reine Segelflugplätze wird der Sonderflugplatz und die Platzrunde des Flugplatzes für alle Teilnehmer am Luftverkehr deutlich sichtbar in Luftfahrkarten und Navigationsunterlagen eingetragen. Überflüge von anderen Luftfahrzeugen werden verhindert. Dies schützt insbesondere auch den Segelflug.
  • Die Erneuerung des motorisierten Flugzeugparks auf lärmärmere und sparsamere Flugzeuge, die nicht Bestandteil der bestehenden Genehmigung sind.
  • Die Aufrechterhaltung des langjährig bestehenden Betriebs mit den bereits am Bohlhof stationierten motorisierten Luftfahrzeugen. Das Land Baden-Württemberg fordert das Änderungsgenehmigungsverfahren, um diesen bestehenden Betrieb unverändert weiterführen zu können.

Durch die Umwidmung des Fluggeländes zu einem Sonderlandeplatz kommt es zu keiner Zunahme oder Erweiterung des motorisierten Flugverkehrs.
Der Sonderlandeplatz wird eine restriktive Landeregelung (PPR Regelung) erhalten. Damit ist der Flugplatz für nicht am Bohlhof stationierte Motorflugzeuge öffentlich nicht zugänglich.

Der motorisierte Flugverkehr im Bereich des Bohlhofs ist zum Großteil durch den Leichtaviatik-Luftverkehr auf der Route Basel-Friedrichhafen sowie durch inner-schweizer Verkehr verursacht. Seit Gründung des Flugplatzes hat ein sicherer Betrieb der bestehenden Start- und Landebahn stattgefunden, auch für motorisierte Luftfahrzeuge. Die Fachexperten der Genehmigungsbehörde stimmen der Zulassung zu und ein Fachgutachten hat die Eignung des Fluggeländes bestätigt.

Da sich durch die Umwidmung das Betriebsprofil des Fluggeländes nicht ändert, ist auch keine Erhöhung der Lärmemissionen zu erwarten. Durch die sich ergebende Möglichkeit der Umstellung des motorisierten Flugzeugparks ist sogar langfristig von einer Reduktion auszugehen.

Wir haben ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben. Bereits heute liegt der flugplatzmittige Dauerschallpegel innerhalb des Richtwertes für Allgemeine Wohngebiete. Der Dauerschallpegel für Erzingen, der einzige Ort, der von unseren Platzrunden tangiert wird, ist sogar innerhalb des Richtwertes für Kur- und Krankenhausgebiete. Das sind sehr tiefe Werte.

Es liegen der SG Bohlhof e.V. seit Jahren keine Beschwerden zu dem Motorflugbetrieb aus der Bevölkerung vor. Dies wurde uns im Januar 2020 auch von den drei Gemeinden Wutöschingen, Lauchringen und Klettgau bestätigt.